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EN ISO 21420 - Die neue EN 420 für Arbeitshandschuhe

Europäische Normen für Arbeitshandschuhe gibt es zur Genüge. Bekannte europäische Normen für Arbeitshandschuhe sind z. B. die EN 388 (Schutz vor mechanischen Risiken), EN 407 (Schutz vor Hitze) oder EN 511 (Schutz vor Kälte), die allgemeine Anforderungen für spezielle Arbeitsbereiche definieren. Vor verankert steht die EN 420, die allgemeine Anforderungen an Arbeitshandschuhe definiert. Wo diese EN-Norm im Wald von EN-Normen verankert ist, was diese aussagt und welche die neueste EN-Norm 420 ist, finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Die EN 420 - eine kurze Zusammenfassung

Mit der EN 420 werden die allgemeinen Anforderungen an Arbeitshandschuhe definiert. Darunter fallen Anforderungen zur Konzeption, Konstruktion, Wirksamkeit, Unschädlichkeit, Tragekomfort, Kennzeichnung und Information. Ob die Anforderungen erfüllt wurden, werden von den jeweiligen Herstellern überprüft und erhalten dadurch das bekannte CE-Zeichen. Verankert ist die EN-Norm zwischen der EU-Verordnung 2016/425 und den harmonisierten Normen für spezifischen Handschutz wie z. B. EN 388. Die aktuelle Version der EN 420 lautet EN ISO 21420:2020 und wurde 2020 ersetzt.

Im Wald der EN-Normen - Wo steckt die EN 420?

Die EN 420 ist eine harmonisierte Norm in Bezug auf die EU-Verordnung 2016/425. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an persönlicher Schutzausrüstung (PSA), sorgt für einen einheitlichen Standard in der gesamten Europäischen Union (EU) und gewährleistet damit die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Einfach ausgedrückt sagt diese Verordnung aus, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit dieses Produkt als PSA in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden darf.

Als Teil der persönlichen Schutzausrüstung gelten Arbeitshandschuhe. Die Definitionen und zu erfüllenden Anforderungen an Arbeitshandschuhen werden durch die EN 420 geregelt. Dadurch lassen sich „normale“ Handschuhe von Arbeitshandschuhe im PSA-Sinne unterscheiden. Einfach ausgedrückt definiert diese Norm, welche Kriterien ein Arbeitshandschuh im PSA-Sinne erfüllen muss und hilft bei der Unterscheidung zu „normalen“ Handschuhen.

Die EN 420 gilt als Basisnorm, die für die Zertifizierung weiterer Normen vorausgesetzt wird. Hierbei handelt es sich um die eingangs erwähnten beispielhaften Normen EN 388 (Schutz vor mechanischen Risiken), EN 407 (Schutz vor Hitze) oder EN 511 (Schutz vor Kälte).
Zusammenhang EU 2016:425, EN 420/ EN ISO 21420 und EN 388
Grob zusammengefasst kann gesagt werden, dass diese Normen aufeinander aufbauen und sich immer weiter spezialisieren. Von der EU-Verordnung 2016/425, die definiert, was für PSA gilt, über die EN 420, die regelt, was für Arbeitshandschuhe gilt, bis zum Punkt der EN 388, die definiert, welche Anforderungen an einem Arbeitshandschuh gelten muss, um vor mechanischen Risiken zu schützen.

Die alte EN 420 - eine Erklärung

Die EN 420 ist eine europäische Norm und definiert die allgemeinen Anforderungen an Arbeitshandschuhen. Diese müssen Anforderungen zur Konzeption, Konstruktion, Wirksamkeit, Unschädlichkeit, Tragekomfort, Kennzeichnung und Informationen erfüllen. Zur Kennzeichnung des Produktes mit dem CE-Zeichen ist keine Genehmigung notwendig, jedoch muss die Konformität mit den jeweiligen Anforderungen durch den Hersteller sichergestellt werden. Bei vielen Produkten ist eine CE-Kennzeichnung für den Verkauf der Produkte in der Europäischen Union unabdingbar und dementsprechend wichtig ist es, die jeweiligen Anforderungen zu erreichen.
 
Welche allgemeinen Anforderungen gelten bei der EN 420?

Grundsätzlich legt die EN 420 Prüfverfahren und Mindestanforderungen für Arbeitshandschuhe fest. Der Fokus liegt dabei auf der Herstellung der Arbeitshandschuh und die bereitgestellten Informationen des Herstellers. Folgende Anforderungen werden an den Arbeitshandschuh gestellt:
Es wird festgelegt,
 
  • wie der Arbeitshandschuhe hergestellt werden muss, um den jeweiligen zweckmäßigen Schutzgrad zu erreichen.
  • welche Materialien zur Herstellung benutzt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass keine Materialien eingesetzt werden, die gesundheitliche oder hygienische Gefahren beim Anwender auslösen können. Auch die Tätigkeit des Anwenders oder die Bedingungen, in der der Anwender sich befindet, darf das Freisetzen von potenziell gefährlichen Stoffen nicht hervorrufen. Ausnahmen sind hierbei unvorhersehbare Bedingungen oder für den Arbeitshandschuh unübliche Anwendungen. Darunter fallen jegliche Stoffe, die giftig, krebserregend, Erbgut verändernd, entwicklungsschädigend, Fortpflanzung beeinträchtigend, korrosiv, sensibilisierend, reizend aber auch Allergieauslösend sind. Getestet wird z. B. der Proteingehalt von Schutzhandschuhen mit Naturgummilatex, aufgrund von Latexallergie.
  • welche einheitliche Länge und Breite ein Arbeitshandschuh haben darf, um der Größennormung von Arbeitshandschuhe zu entsprechen.
  • welche Kennzeichnungen auf einem Arbeitshandschuh zu sehen sein dürfen. Darunter fallen z. B. das CE-Zeichen, Name des Handschuhs, Größe, Piktogramme, Leistungsstufen, Normangaben, Herstellername und eventuell das Haltbarkeitsdatum des Arbeitshandschuhs.
  • welche Informationen der Hersteller preisgeben muss. Darunter fallen Informationen zur richtigen Benutzung und Wartung des Arbeitshandschuhs, sowie Informationen über den Hersteller (z. B. Herstellername und Adresse) und Allergieauslöser.
EN 420 Piktogramme

Die neue EN 420 – EN ISO 21420:2020

Seit dem Jahr 2020 wurde die alte EN 420:2003+A1:2009 durch die neue EN ISO 21420:2020 ersetzt. Die damit einhergehenden Änderungen werden hier kurz beschrieben.
  • Der Fokus der EN 420 lag bisher immer auf Arbeitshandschuhe, die durch die neue Norm um Armschützer erweitert wurde.
  • Zum Thema Unschädlichkeit wurde die Prüfung des Proteingehalts bei Schutzhandschuhen mit Naturgummilatex gestrichen, dafür aber um eine Vielzahl von Prüfungen erweitert. Die Überprüfung wurde erweitert um die Nickellässigkeit (Metallische Materialien in oder an Arbeitshandschuhen), AZO Farbstoffe (Färbungen), DMFa (PU-Beschichtung) und PAK (gummi- und kunststoffhaltige Materialien).
  • Die Mindestlänge bei Arbeitshandschuhen muss nicht mehr eingehalten werden. Ausnahmen sind hierbei Arbeitshandschuhe, bei denen eine Mindestlänge gefordert ist (Feuerwehrhandschuhe oder Schweißerhandschuhe).
  • Arbeitshandschuhe mit antistatischen Eigenschaften wurden in der EN 420:2003 auf Grundlage der EN 1149 geprüft. In der neuen EN 21420:2020 wurde ein neues ESD-Piktogramm eingeführt, welches durch die Erfüllung der EN 16350 erhalten werden kann. Das Prüfverfahren zur EN 1149 ist weiterhin zulässig.
  • Bei der Kennzeichnung von Arbeitshandschuhen muss eine Angabe zum Herstelldatum und/oder eine Angabe zur Rückverfolgung der Chargen erkenntlich sein, sowie ein Haltbarkeitsdatum (Monat/Jahr) mit Sanduhr Piktogramm. Aufgrund von fehlenden Informationen zur Haltbarkeit von Arbeitshandschuhen reicht die Angabe einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers unabhängig vom Gebrauch. Alternativ können auch Angaben zu Alterungsparametern mit Einfluss auf Produktqualität und Herstelldatum benutzt werden.
  • Eine Liste mit enthaltenen Inhaltsstoffen im Arbeitshandschuh müssen auf Nachfrage ausgehändigt werden.
  • Die Gebrauchsanweisung der Arbeitshandschuhe werden um die Prüfungshinweise, eine Anleitung zum An- und Abziehen vom jeweiligen Arbeitshandschuh und einem Reinigungshinweis, ob und wie diese Arbeitshandschuhe gereinigt werden können erweitert. Zudem soll ein Warnhinweis auf Arbeitshandschuhen mit elektrostatischen Eigenschaften angebracht werden, der auf die Beachtung von passender Arbeitskleidung und Schuhe hinweist.
EN ISO 21420 Herstelldatum am Etikett

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Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr! Der Beitrag dient ausschließlich der Information und soll einen Überblick verschaffen. Er ist in diesem Sinne weder vollständig noch strukturell abschließend. Vielmehr sind seine Aussagen bewusst auf die Rolle der harmonisierten Normen beschränkt und teilweise vereinfacht.