Kategorien
Bannerbild PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Handschuhwissen: PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Professioneller Handschutz bedeutet unter anderem, dass Arbeitshandschuhe nachweislich über die Schutzfunktionen verfügen, die Ihnen von dem jeweiligen Anbieter zugeschrieben werden. Hierfür hat der Gesetzgeber ein System von Normen und Zertifizierungen entwickelt, die eine wichtige Struktur für die lange Liste der Schutzfunktionen darstellt. Die grundlegendste PSA-Verordnung ist dabei die Verordnung (EU) 2016/425, die wir in diesem Beitrag etwas näher beleuchten wollen.

Ganz kurz zusammengefasst definiert die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 persönliche Schutzausrüstung, welche Anforderungen Inverkehrbringer erfüllen müssen und wann die Erfüllung dieser Anforderungen durch unabhängige Dritte bestätigt werden muss.
In Deutschland dürfen Arbeitshandschuhe nicht ohne gewisse Kennzeichnungen in Verkehr gebracht werden. Warum ist das gut? Überlegen Sie selbst, wie selbstverständlich Sie Arbeitshandschuhe einsetzen und darauf vertrauen, dass sie tatsächlich schützen. In der Corona-Pandemie wurden zwischen dem 20. März 2020 bis 30. September 2020 die Zulassungsbeschränkungen für Masken gelockert und leider kamen auf diesem Weg einige Masken nach Deutschland, die nicht im benötigten Maß schützen. Vermutlich war das auch in Ihrem Umfeld ein diskutiertes Thema, als in kürzester Zeit die Glaubwürdigkeit der Zertifizierungen, wie CE, FFP und KN95 infrage gestellt wurde.
PSA Verordnung Kennzeichnungspflicht - Lederhandschuhe mit CE Kennzeichnung
PSA Verordnung Vergleichbarkeit - 2 Schnittschutzhandschuhe mit unterschiedlichen EN- Werten fürs Arbeiten an Metallbleche

Neben der Orientierungsfunktion schafft die Kennzeichnungspflicht von Schutzausrüstung darüber hinaus eine gewisse Vergleichbarkeit über das Leistungsniveau zwischen den Modellen und wird auch verwendet, um die Qualität und Eigenschaften des Arbeitshandschuhs zu beschreiben. Das spielt auch bei der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben eine Rolle, um das benötigte Schutzniveau der PSA zu ermitteln. Ihr Sicherheitsbeauftragter könnte beispielsweise in der Gefährdungsbeurteilung festhalten, dass bei dem Umgang mit Wellkartonpappe, mindestens ein Handschuh mit Schnittschutzstufe "B" getragen werden muss, da ein gewisses Schnittrisiko besteht.

Ein dritter wichtiger Punkt betrifft die Absicherung im Schadensfall, bei der es sehr wichtig sein kann nachzuweisen, dass der Arbeitshandschuh nicht oder ganz klar für die durchgeführte Anwendung geeignet war. Nach einem Betriebsunfall kommt es zu umfangreichen Prüfungen, bei denen auch die Eignung der PSA hinterfragt werden kann. Dann ist unter Umständen sehr bedeutsam, inwieweit der Unfall auf eine Missachtung der geltenden Verordnungen zurückzuführen ist und wer dafür die Verantwortung trägt.

Die zentrale Aussage dieser drei Punkte ist, dass den Zertifizierungen im Handschutz eine fundamentale Bedeutung für die Strukturen im Arbeitsschutz zukommen.
PSA-Verordnung sorgt für die Absicherung im Schadensfall
Diese Strukturen begründen sich in der VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates.

Diese grundlegende Verordnung regelt unter anderem, was persönliche Schutzausrüstung ist, nämlich "Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden". (s. S. 7, VERORDNUNG (EU) 2016/425). Dort ist ebenfalls geregelt, dass jeder Hersteller und Inverkehrbringer von PSA, belegen muss, dass seine Produkte die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung erfüllt. Diese "Konformität" muss öffentlich in einer "PSA-Konformitätserklärung"  vom Hersteller nachgewiesen werden, weshalb auch wir beispielsweise auf unseren Artikeldetailseiten die PSA-Konformität als Download bereitstellen, oder den Produkten direkt beilegen. (s. S. 12, VERORDNUNG (EU) 2016/425)

Normen und Zertifizierungen müssen kein Lieblingsthema werden, aber wir hoffen, mit diesem Beitrag zu klären, auf welcher gesetzlichen Verordnung Handschutz als Teil der PSA basiert und dass sie letztlich eine ganz wichtige Schutzfunktion und Orientierungsfunktion für uns übernehmen, auch wenn uns das im Alltag ggf. nicht bewusst ist.

Informieren Sie sich zu weiteren Normen wie der EN 420 für allgemeinen Handschutz und weitere Normen in unserem Handschutzratgeber. Die komplette Verordnung EU 2016/425 können Sie sich hier herunterladen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0425

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu einem unseren Beiträgen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt unter +49 2162 97001-0 an.

Weitere interessante Beiträge und hilfreiche Ratgeber finden Sie auf unsere Ratgeberseite Handschuhwissen. Nutzen Sie gerne unseren Link, um direkt auf die Themenübersicht zu gelangen.